
Mona Semmler.
Millionen Kunden entscheiden sich jedes Jahr für einen neuen Strom- oder Gasanbieter. Allerdings hat die einfache Wechselmöglichkeit auch eine Kehrseite: den ungewollten Anbieterwechsel.
Am Anfang steht meist ein Kontakt, den die Verbraucher für ein harmloses Informationsgespräch halten. Angebliche Energieberater oder Verbraucherschützer bieten etwa am Telefon oder direkt an der Hautür unabhängige Beratung an oder geben vor, im Auftrag des bisherigen Versorgers die Stromrechnung prüfen zu wollen.
So unterschiedlich die Maschen und Vorwände auch sind, im Kern haben die Händler immer dasselbe Ziel: Während des Gesprächs versuchen sie beiläufig, persönliche Daten wie beispielsweise die Nummer des Strom- oder Gaszählers in Erfahrung zu bringen. Diese Daten reichen aus, um den bestehenden Liefervertrag zu beenden und einen Anbieterwechsel einzuleiten. Die Händler behaupten dann einfach, der Kunde habe einem Wechsel zugestimmt und am Telefon oder an der Haustür einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die Betroffenen selbst merken davon zunächst nichts – bis plötzlich eine Vertrags- oder Kündigungsbestätigung im Briefkasten liegt.
Hintergrund ist der Datenaustausch, der bei jedem Anbieterwechsel stattfindet. Wenn ein Kunde den Energieversorger wechseln möchte, beauftragt er in der Regel den neuen Lieferanten, alle nötigen Schritte einzuleiten – inklusive der Kündigung beim alten Anbieter. Durch das gezielte Ausspähen von Daten ergeben sich Missbrauchsmöglichkeiten.
So schützen sich Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen: Verbrauchern ist dringend empfohlen, zurückhaltend mit Informationen aus Energielieferverträgen umzugehen. Kunden sollten sensible Daten weder direkt angeben noch Zugang zu ihren Stromzählern, Vertragsunterlagen oder Abrechnungen gewähren.
Weitere Informationen sowie zahlreiche Beispiele und Tipps hat die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de zusammengestellt.