Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. Foto: Uwe Jungherr
Stadtbaurat Heinz Leuer hat in einer Stellungnahme das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Normenkontrollverfahren der Firma Eckert und Ziegler gegen den Bebauungsplan der Stadt Braunschweig zum Gewerbegebiet in Thune bedauert. Offenbar habe das Gericht die Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner und den der Unternehmen anders bewertet als die Stadt Braunschweig. „Nach unserer Ansicht nimmt der Bebauungsplan einen fairen, gut abgewogenen Interessenausgleich vor“, sagte Leuer. Das Gericht sehe allerdings offenbar einen zu starken Eingriff in die Rechte der Unternehmen, zumal in Frage gestellt wurde, ob überhaupt ein Restrisiko bezüglich des Strahlenschutzes besteht, das eine Regelung mit bauplanerischen Mitteln rechtfertigt. Des Weiteren habe es einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan beanstandet.
Der Stadtbaurat: “Wir werden nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und uns sehr genau anschauen, welche Punkte das Gericht moniert hat, und klären, ob diese Beanstandungen geheilt werden können. Parallel werden wir die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.“
Hintergrund:
Der Rat der Stadt Braunschweig hatte die Verwaltung im Jahr 2011 beauftragt, die Erweiterungsmöglichkeiten von Betrieben in Thune, die mit strahlenden Abfällen umgehen, einzuschränken. Der Rat sah die große Nähe dieser Betriebe zur Wohnbebauung als problematisch. Konkreter Anlass war der Bauantrag der Firma Eckert und Ziegler, eine Halle zur Konditionierung radioaktiver Abfälle zu errichten. Die Stadt brachte daraufhin ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans auf den Weg und sicherte dies mit einer Veränderungssperre ab.
Auf Grundlage dieser Veränderungssperre lehnte sie den Antrag auf den Hallenneubau ab. Der neue Bebauungsplan trat Ende 2015 in Kraft. Er sieht eine Begrenzung der Erweiterungsflächen der Unternehmen vor. Des Weiteren sind bauliche Erweiterungen nur dann erlaubt, wenn sie nicht zu einer Ausweitung der Produktion oder Kapazität führen. Für die Betriebe in der bestehenden Form gilt Bestandsschutz. Des Weiteren beinhaltet der Bebauungsplan insbesondere eine Herabstufung des Industriegebiets zu einem Gewerbegebiet sowie Regelungen über Schallemissionen und Gebäudehöhen. Gegen den Bebauungsplan hat Eckert und Ziegler im November 2015 eine Normenkontrollklage eingereicht, weil sich das Unternehmen in seiner Gewerbefreiheit beschnitten sah. Über Normenkontrollen entscheidet das OVG.