Foto: Hauptzollamt Braunschweig
Alle Jahre wieder kommen nach dem Christkind die Feuerwerkskörper auf die Erde nieder, wo wir Menschen sind. Diese Tradition ist seit einiger Zeit umstritten: Für die Einen sind Feuerwerkskörper eine umweltschädliche Geldverschwendung, für Andere ist das Silvesterfeuerwerk ein Höhepunkt des Jahres. Unabhängig wie man zu dieser Tradition steht, müssen bei dem Umgang mit Feuerwerkskörpern zwingend einige Regeln befolgt werden.
Dazu gehört, dass die Einfuhr von Feuerwerkskörpern nach Deutschland stark beschränkt ist. „Die Auflagen, um Feuerwerkskörper legal nach Deutschland zu verbringen, sind hoch. Darum kann ich dem normalen Hobbyknaller davon nur abraten“, sagt Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig.
Denn zum einen müssen die Feuerwerkskörper unbedingt mit einer offiziellen CE- (Conformité Européenne – Europäische Richtlinie für Produktsicherheit) oder BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) versehen sein. Und besonders auf den halblegalen Märkten hinter der Grenze sind diese Kennzeichnungen oft gefälscht.
Zum anderen müssen die Feuerwerkskörper auch bestimmte Grenzwerte (Netto-Explosiv-Stoffmasse – NEM) einhalten, um in die für Silvesterfeuerwerk üblichen Kategorien 1 und 2 eingeordnet werden zu können. Tun sie das nicht, dürfen die Feuerwerkskörper nur von lizenzierten Pyrotechnikern mit einer besonderen Erlaubnis verwendet werden.
Sollte es sich um nicht ordnungsgemäße Feuerwerkskörper handeln, können auch schon kleine Mengen Probleme bereiten. Das musste am 28. Dezember auch eine junge Polin feststellen, die auf dem Rückweg aus ihrem weihnachtlichen Heimaturlaub zurück zu ihrem Wohnort in Niedersachsen an der Autobahn 2 von Beamten des Hauptzollamtes Braunschweig kontrolliert wurde.
Im Kofferraum fanden die Beamten eine Feuerwerksbatterie mit 52 Schuss, 13 Raketen und sechs Fontänen ohne Kennzeichnung. Die 20 Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt und gegen die junge Frau wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Reisefreimengen werden bei Feuerwerkskörpern nicht gewährt.
„Dieses harte Durchgreifen ist verständlich, wenn man sich überlegt, dass jeder Böller faktisch eine kleine Bombe ist und auch jede Rakete Sprengstoff enthält“, erklärt Zolloberinspektor Löhde; „und so wie jedes Jahr am 1. Januar Bilder von spektakulärem Feuerwerk in den Zeitungen abgedruckt werden, werden genauso regelmäßig die Berichte über schwere Verletzungen und Brände durch nicht ordnungsgemäße Feuerwerkskörper veröffentlicht. Darum ist der Zoll bemüht, die Einfuhr von unsicheren Feuerwerkskörpern einzudämmen: für Ihre Sicherheit und ein gesundes Jahr 2017“.