Foto: Hauptzollamt Braunschweig
Für einen jungen Niederländer war das Silvesterfeuerwerk schon am 30. Dezember 2016 vorbei: Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle seines Kleintransporters auf dem Rastplatz Lappwald fanden Zollbeamte mehrere Kartons mit explosiver Füllung. Die insgesamt 197,5 Kilogramm Feuerwerkskörper stammen aus Osteuropa und waren nicht mit den erforderlichen Kennzeichnungen versehen. Darum wurden sie beschlagnahmt. Gegen den Fahrer wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eröffnet.
Dass die Feuerwerkskörper für die Niederlande bestimmt waren, spielt grundsätzlich keine Rolle. Zum einen ist im Sprengstoffgesetz auch die Durchfuhr durch die Bundesrepublik reglementiert. Zum anderen ist der Handel mit Feuerwerkskörpern in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Das heißt, in allen europäischen Mitgliedstaaten gelten nahezu die gleichen Vorschriften. Eine Kontrolle des Fahrzeugs in den Niederlanden hätte demnach auch zu einer Beschlagnahme der Feuerwerkskörper geführt.