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Die aktuellen Wetterprognosen für die kommenden Tage sagen mögliche Eisglätte voraus. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen wird die Verwendung von Streusalz gemäß § 5 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig ausnahmsweise von Freitag, 13. Januar, 7 Uhr bis Montag, 16. Januar, 13 Uhr erlaubt. Das Streusalz sollte jedoch im Interesse der Umwelt auf das notwendige Maß beschränkt bleiben und nur eingesetzt werden, wenn tatsächlich Eisglätte eintritt.
In der kommenden Nacht und in den Vormittagsstunden am morgigen Freitag werden nach den derzeitigen Wetterprognosen stärkere Schneefälle mit Neuschneemengen bis zu 15 Zentimetern erwartet. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf schwierige Straßenverhältnisse einzustellen und besonders vorsichtig zu sein.