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Stadtrat Ruppert stellt aktualisierten Feuerwehrbedarfsplan vor

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Stadtrat Ruppert stellt aktualisierten Feuerwehrbedarfsplan vor

Claus Ruppert. Foto: Stadt Braunschweig

Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Braunschweig ist aktualisiert und fortgeschrieben worden. Stadtrat Claus Ruppert, für die Feuerwehr zuständiger Ordnungsdezernent, stellte die Ergebnisse der Fortschreibung durch einen unabhängigen Gutachter am Mittwoch, 1. Februar, in einem Pressegespräch vor. Das Gutachten hat dargelegt, dass Handlungsbedarf besteht, weil die Feuerwehr ihre Schutzziele noch nicht vollständig erreicht, und schlägt ein abgestuftes Maßnahmenkonzept vor.

„Die Analysen und Empfehlungen des Gutachters decken sich in weiten Teilen mit Einschätzungen der Verwaltung, wie sie aus eigenem permanenten Controlling resultieren“, kommentiert Stadtrat Ruppert. „Dass die Schutzzielvorgaben derzeit noch nicht vollständig erreicht werden, ist nicht neu. Um dies zu ändern, brauchen wir aber eine exakte, belastbare Datenbasis. Die liegt jetzt vor. Der fortgeschriebene Feuerwehrbedarfsplan bildet die Grundlage, anhand derer wir jetzt konkrete Vorschläge entwickeln werden, um die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr zu optimieren.“ Der Feuerwehrbedarfsplan war zuletzt 2008 überarbeitet worden.

Die Untersuchung

Der Gutachter, die forplan GmbH, hat die Einsätze der Feuerwehr Braunschweig in den Jahren 2010 bis 2014 umfangreich analysiert. Dazu wurden die Daten von rund 4.500 Einsätzen ausgewertet, die für das Schutzziel relevant sind. Bei diesen Einsätzen handelt es sich um Brände und Hilfeleistungen, zu denen mindestens ein Löschzug der Feuerwehr alarmiert wurde.

Referenzgröße für die Bewertung des Ist-Zustandes ist das Schutzziel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag (AGBF). Dieses Schutzziel ist allgemein anerkanntes Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr. Das AGBF-Schutzziel fordert, dass in 90 Prozent aller kritischen Brände (Wohnungsbrand im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit Menschenrettung) die Feuerwehr innerhalb von neuneinhalb Minuten nach Notrufeingang mit zehn Einsatzkräften (Schutzzielstufe 1) und innerhalb von vierzehneinhalb Minuten mit weiteren sechs Einsatzkräften (Schutzzielstufe 2) vor Ort ist.

Die Auswertung der Einsatzdaten ergab, dass die Feuerwehr Braunschweig (Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr) die Schutzzielstufe 1 in 64,8 Prozent (davon 62,4 Prozent die Berufsfeuerwehr) und die Schutzzielstufe 2 in 84,0 Prozent (davon 79,1 Prozent die Berufsfeuerwehr) erreicht. Damit werden die bundesweit als Maßstab geltenden Vorgaben noch nicht vollständig erreicht. Davon sind insbesondere die Stadtrandlagen im Norden und im Nordosten (u.a. Wenden, Bienrode, Hondelage), aber auch im Westen (u. a. Timmerlah, Teile der Weststadt) betroffen.

Das Stufenkonzept

„Der Gutachter sieht aufgrund des noch nicht vollständig erreichten AGBF-Schutzzielerreichungsgrades Handlungsbedarf – und wir sehen ihn ebenso“, stellt Claus Ruppert klar. Nach einer Analyse von Verfügbarkeit und Qualifikation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Ortsfeuerwehren spricht sich der Gutachter zunächst dafür aus, die Freiwillige Feuerwehr in ihrer derzeitigen Struktur (Anzahl der Ortsfeuerwehren, Stärke und Ausstattung) zu erhalten und in Teilbereichen weiter zu stärken. Das Gutachten zeigt, dass die Ortsfeuerwehren im Gesamtsystem der Gefahrenabwehr unentbehrlich sind, weil sie in den Stadtteilen einen wichtigen und unverzichtbaren Anteil zur Erreichung des Schutzziels leisten, allerdings tagsüber nicht schnell genug mit ausreichend Personal ausrücken können. Um den Schutzzielerreichungsgrad signifikant zu steigern, empfiehlt das Gutachten ein Stufenkonzept für die Berufsfeuerwehr:

1. Ausweitung und Dynamisierung der Verkehrsbeeinflussung (Ampeln): (Effekt auf den Schutzzielerreichungsgrad: etwa plus 2 bis 3 Prozent)

2. Besetzung der Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr mit sechs statt derzeit fünf Einsatzkräften: (plus 8 Prozent).

3. Neubau einer weiteren Feuerwache im Südwesten (plus 7 Prozent).

4. Neubau einer weiteren Feuerwache im Norden (plus 11 Prozent).

Im Vergleich mit anderen Städten hat das Gutachten herausgearbeitet, dass die Feuerwehr Braunschweig aktuell zu zentralisiert aufgestellt ist (großer Versorgungsbereich pro Feuerwache mit vielen Beamten pro Standort). „Aufbauend auf diesen Empfehlungen wird die Verwaltung nun Überlegungen anstellen, wie dieses Stufenkonzept umgesetzt werden soll, und den Ratsgremien erste Vorschläge in der zweiten Jahreshälfte vorstellen“, kündigt Stadtrat Ruppert an. „Die Umsetzung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen, denn es sind gründliche Planungen erforderlich.“

Ruppert weiter: „Die vom Gutachter empfohlenen Standorte für die zusätzlichen Wachen müssen zunächst auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden.“ Dabei gelte es unter anderem, Eigentumsverhältnisse, Verkaufsbereitschaft und Baurecht zu klären, weshalb auch die Realisierung der Neubauten erst mittelfristig erfolgen könne: „Schon jetzt ist absehbar, dass die Umsetzung mit erheblichen Kosten verbunden sein wird, die genaue Höhe lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffern.“

Es werde weiter deutlich, dass eine durchgreifende Verbesserung des Schutzzielerreichungsgrades nur mit mehr Personal möglich sei, fügt Ruppert hinzu. Diese zusätzlichen Feuerwehrbeamten müssten durch die Stadt selbst ausgebildet werden, da auf dem Arbeitsmarkt kaum ausgebildete Feuerwehrbeamte verfügbar seien.

Hat die Umsetzung der Maßnahmen begonnen, sollen sie regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet werden. In fünf Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan dann erneut fortgeschrieben werden, um die Maßnahmen, soweit erforderlich, weiter anzupassen.

Organisatorische Veränderungen

Losgelöst vom Feuerwehrbedarfsplan hat der Gutachter auch die organisatorische Struktur des Fachbereichs Feuerwehr untersucht, Empfehlungen für eine teilweise organisatorische Neugliederung gegeben und einen Mehrbedarf von 31,5 Stellen ausgemacht (der Fachbereich umfasst derzeit etwa 370 Stellen). „Soweit es den Ausbau der Führungsstruktur angeht, decken sich die Feststellungen des Gutachters mit unseren eigenen Einschätzungen“, sagt Claus Ruppert. Bisher noch nicht im Blick der Verwaltung waren die Effizienzsteigerungen in den Werkstätten und bei der Ausbildung.

„Die vorgeschlagenen Organisationsänderungen wirken sich nur indirekt auf den Schutzzielerreichungsgrad aus, steigern aber die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr insgesamt“, resümiert Ruppert. „Die Gutachterempfehlungen zu den Organisationsänderungen und Stellenerweiterungen sollen zunächst verwaltungsintern eingehend geprüft werden. Im Anschluss wird die Verwaltung ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2017 den Ratsgremien berichten und Empfehlungen zur Umsetzung vorstellen. Letztere kann auf Grund des Personalbedarfs und der notwendigen Ausbildung ebenfalls nur mittelfristig erfolgen. Eine Aussage zu der Höhe der Mehrkosten ist derzeit noch nicht möglich.“

Das vollständige Gutachten wird im Internet unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan veröffentlicht.


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