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Auslegung für Baugebiet „An der Schölke“ beschlossen

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Grafik: Stadt Braunschweig

Grafik: Stadt Braunschweig

Der Verwaltungsausschuss hat heute den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Schölke“ beschlossen. Dies soll die Grundlage sein, um in dem Bereich ein Wohnbaugebiet errichten zu können. Dort soll auch günstiger Wohnraum erworben werden können. Stadtbaurat Heinz Leuer begrüßte den Beschluss als wichtigen Planungsschritt zur Schaffung von mehr Wohnraum in Braunschweig. Vorgesehen sind dort etwa 50 Wohneinheiten, davon 35 im Einfamilienhausbau. Noch in diesem Jahr werde der Satzungsbeschluss durch den Rat angestrebt, sagte der Stadtbaurat. Insgesamt will die Stadtverwaltung bis 2020 Planungsrecht für rund 5.000 neue Wohneinheiten schaffen.

In einer Ergänzung zur Vorlage ging die Verwaltung auf Hinweise und Bedenken des Stadtbezirksrates „Westliches Ringgebiet“ ein. Im Rahmen der jetzt beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung werde es eine weitere Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger geben. Der Stadtbezirksrat werde abweichend vom Regelfall noch einmal angehört, wenn der Satzungsbeschluss in die Gremien gehe. Der Sanierungsbeirat werde nochmals informiert. Allerdings handele es sich nicht um eine sanierungsbedingte Planung, und es gebe dafür auch keine Fördermittel.

In der Ergänzungsvorlage erläuterte der Stadtbaurat, dass er es nicht für gerechtfertigt halte, mit dem Beschluss über den Bebauungsplan „An der Schölke“ so lange auszusetzen, bis Erkenntnisse über das benachbarte Baugebiet Feldstraße vorlägen. Das Baugebiet „An der Schölke“ sei so geplant, dass es unabhängig vom Baugebiet Feldstraße umgesetzt werden könne. Dies betreffe sowohl die Entwässerung als auch die Verkehrserschließung. Für das Baugebiet Feldstraße werde ein eigenes Entwässerungskonzept erarbeitet. Das Konzept für „An der Schölke“ stelle sicher, dass die Entwässerungssituation im Bereich von Schölke und Schölkegraben verbessert bzw. stabilisiert werde. Die Belange des Hochwasserschutzes würden durch eine Aufhöhung des Planungsbereiches ausreichend berücksichtigt.

Die Verkehrserschließung sieht die Anbindung des neuen Baugebietes an den Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Kleine Kreuzstraße für den Autoverkehr sowie einen aus feuerwehrtechnischen Gründen notwendigen Anschluss mit Fuß- und Radweg an die Wiedebeinstraße vor. Damit könne den Wünschen der Bewohner an der Wiedebeinstraße entgegengekommen werden. Zusätzlich sei die Möglichkeit einer Verbindung an das Baugebiet Feldstraße vorgesehen und durch entsprechende Fahrbahnbreiten berücksichtigt.


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