Das Rathaus.
Die Stadtverwaltung und die im Braunschweiger Stadtteil Thune angesiedelten Unternehmen Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH, Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, Buchler GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG haben sich darauf verständigt, die Geltungsdauer des vereinbarten Moratoriums bis Ende August zu verlängern. Dies hat die Verwaltung heute in einer öffentlichen Mitteilung über den Stand der Gespräche an den Planungs- und Umweltausschuss und an den Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel berichtet. Mit der Verlängerung nutzen die Akteure eine Option, auf die sie sich im Frühjahr geeinigt hatten. Verwaltung und Unternehmen waren seinerzeit übereingekommen, den bis Ende Juni festgeschriebenen Zeitraum ein weiteres Mal auszudehnen, sollte sich eine Lösung abzeichnen.
In Gesprächen mit der Firma Buchler, die aus Chinarinde Chinin gewinnt, zeigten sich für die strittigen Themenfelder – insbesondere zur Gebietsfestsetzung, zum Lärm und zur Erschließung – Lösungsmöglichkeiten auf. Konsens besteht bei einer Festsetzung für ein Gewerbegebiet mit einer Fremdkörperfestsetzung für die Anlagen der Firma Buchler sowie bei einem Lärmgutachten mit leicht erhöhten Lärmansätzen. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass mit dem Unternehmen im Rahmen der weiteren Abstimmung eine Lösung gefunden werden kann.
Unter der Prämisse, dass eine für alle Beteiligten konsensfähige Lösung gefunden wird, hat das mit radioaktiven Stoffen arbeitende Unternehmen Eckert & Ziegler seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, auf eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus der Asse am Standort Braunschweig-Thune ebenso zu verzichten wie auf die Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken. Entsprechende Regelungen könnten in eine vertragliche Vereinbarung einfließen.
Eckert & Ziegler hat zudem seine Bereitschaft erklärt, eine Reduzierung der Umgangsgenehmigung um rund 50 Prozent zu akzeptieren, wenn die Aufrechterhaltung seiner bisherigen Tätigkeiten in Thune sichergestellt ist. Auch die 2000-Stunden-Regelung soll im Bereich, der öffentlich zugänglich ist, aufgegeben werden. Soweit in der weiteren Abstimmung zwischen dem Unternehmen, der Stadt Braunschweig und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) als strahlenschutzrechtliche Genehmigungsbehörde eine Einigung erzielt werde, stellt das Unternehmen in Aussicht, den streitigen Bauantrag über die Halle zurückzuziehen und zeitgleich einen neuen Antrag für eine Halle zu stellen, die allein zu Lagerzwecken genutzt wird.
In diesem Zusammenhang gibt es noch offene Punkte und unterschiedliche Auffassungen. In der neuen Halle sollen die derzeit freistehenden Container untergebracht werden. Um die dauerhaft genehmigten Lagerflächen mit Realisierung einer neuen Halle nicht zu verdoppeln, beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Freiflächen, für die derzeit ein Bauantragsverfahren läuft, nur befristet zu genehmigen. Eckert & Ziegler wünscht dagegen eine dauerhafte Genehmigung, auch um flexibel auf An- und Abtransporte reagieren zu können.
Das Unternehmen hat zugleich deutlich gemacht, dass es an einer Lösung im Gesamtpaket interessiert ist, welches neben dem genannten Verzicht auf die Behandlung bestimmter Abfälle und einer Reduzierung der Umgangsgenehmigung auch eine Lösung für eine kurzfristige Genehmigungsfähigkeit einer neuen Halle umfasst. Unterschiedliche Auffassungen bestehen dabei zum Prüfungsumfang im Rahmen des Genehmigungsumfanges nach der Strahlenschutzverordnung. Erst nach Abschluss der Überprüfungen zur Störfallanalyse kann eine Aussage des MU erfolgen.
Zur Störfallanalyse gibt es offene Fragestellungen bei den von dem Unternehmen und dem MU jeweils beauftragten Gutachtern. Ob hier eine kurzfristige Lösung möglich ist, ist noch offen.
Hintergrund: Das Moratorium
Verwaltung, Politik und die am Standort Thune angesiedelten Unternehmen Eckert & Ziegler (Umweltdienste und Nuclitec), Buchler sowie GE Healthcare hatten sich im März auf ein Moratorium geeinigt. Politik und Verwaltung verzichteten darauf, während der Laufzeit für das Gewerbegebiet in Thune einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen und eine Veränderungssperre zu beschließen. Die Firma Eckert & Ziegler verzichtete ihrerseits für die Zeit des Moratoriums darauf, den Bauantrag für eine neue Halle aufleben zu lassen oder neu zu stellen.
Die politischen Gremien beauftragten die Verwaltung, den Zeitraum des Moratoriums zu nutzen, um eine Lösung zwischen den Unternehmen, der Stadt Braunschweig, der örtlichen Bevölkerung und dem MU als Genehmigungsbehörde herbeizuführen, die der Verbesserung der Situation insgesamt dient. Die Verwaltung führte daher in den vergangenen Wochen Gespräche mit der Buchler GmbH, den Firmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare, der Bürgerinitiative „BISS“ und dem MU. Neben grundsätzlichen Überlegungen zum Inhalt eines neuen Bebauungsplans TH 24 wurden die Positionen der einzelnen Beteiligten erörtert und die offenen Erfordernisse besprochen. Dem lag die erklärte Absicht der Verwaltung zugrunde, auf planungsrechtliche Festsetzungen zum Ausschluss von Betrieben nach der Strahlenschutzverordnung in einem neuen Bebauungsplan zu verzichten und die im Eigentum der Unternehmen stehenden Flächen vollständig in den Bebauungsplan aufzunehmen.