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Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt

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Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt

Mona Semmler.

Ob Socken mit Comicmotiv, das falsche Smartphone oder unnütze Küchenmaschinen: Nicht immer trifft man beim Weihnachtsgeschenk die richtige Wahl.

Es gibt kein generelles Recht auf Umtausch. Gekaufte Ware ohne Mängel muss vom Händler nicht zurückgenommen werden. Ist man unsicher, ob die Farbe des Pullis oder das Schmuckstück dem Beschenkten auch gefallen werden, sollte unbedingt auf dem Kaufbeleg vermerkt werden, dass die Ware umgetauscht werden kann. Aber Vorsicht: Umtausch heißt nicht unbedingt Geld gegen Ware zurück, sondern der Händler kann auch einen Gutschein ausstellen oder nur direkt gegen neue Ware umtauschen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich unbedingt die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen. Akzeptiert der Verbraucher einen Gutschein, so sollte dieser mindestens ein Jahr oder sogar unbefristet gültig sein. Achtung: Gutscheine verjähren nach drei Jahren.

Bei Käufen im Internet, am Telefon oder Katalog kann der Verbraucher in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen und die Ware zurückschicken.

Weist die Ware einen Mangel auf hat der Kunde gesetzliche Ansprüche. Ein Mangel ist beispielsweise die abgeplatzte Spielzeugfarbe oder ein defektes Smartphonedisplay. Der Käufer kann vom Händler zunächst verlangen, das gleiche Produkt noch einmal zu liefern oder es zu reparieren, und zwar kostenlos für den Verbraucher. Erst bei Weigerung der Nacherfüllung, Unzumutbarkeit oder wenn die Reparatur fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Sachmängelhaftung des Händlers besteht für 24 Monate nach Übergabe der Ware. Innerhalb der ersten sechs Monate wird vermutet, dass das Produkt bereits beim Kauf fehlerhaft war. Der Kaufbeleg sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Eine Garantie, die meist vom Hersteller gegeben wird, ist eine freiwillige Zusatzleistung über die gesetzliche Mangelhaftung hinaus. Die genauen Kriterien für eine gewährte Garantie sollten sich Verbraucher und Verbraucherinnen erklären lassen, bevor diese eine Kaufentscheidung beeinflussen.

Auch die Bedingungen der Herstellung spielen für viele Menschen eine Rolle. Menschenwürdige Arbeitsverhältnisse, keine Kinderarbeit, z. B. bei der Spielzeug- oder Teppichherstellung können von den Geschenkeeinkäufern erfragt werden.


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