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Prof. Dr. h.c. Biegel – Der Jahreswechsel in Braunschweig

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Prof. Dr. h.c. Biegel – Der Jahreswechsel in Braunschweig

Glückwunsch auf das Jahr 1781 von J.A.Leisewitz an seine Braut

Wilde Knallerei in der Silvesternacht: Verbot durch Herzog Carl I.

Ganz offenbar wurde auch schon in früheren Zeiten in der Silvesternacht kräftig geschossen, geknallt und Feuerwerk abgebrannt. Dabei war dieses Vergnügen mit so großen Gefahren verbunden, dass die Regierung mit Verboten eingreifen musste. Im Dezember 1750 untersagte Herzog Carl I. (1731 – 1780) bei Strafe das Schießen in der Neujahrsnacht, denn „obgleich das mit so vieler Feuersgefahr und anderem daher zu besorgendem Unglück verknüpfte Schiessen in der Neu=Jahrs-Nacht so oft und bey harter Strafe verboten worden; so vernehmen Wir dennoch höchstmissfällig, daß die wenigsten sich daran kehren, und daß viele der Strafe entgehen, weil nicht allemal ausgemacht werden kann, wer das Schiessen gethan hat„.

Noch im Dezember 1840 erließ die Polizeidirektion in Braunschweig eine Verfügung, die u. a. feststellte: „Alles unbefugte Schießen aus Feuergewehren (…) nicht weniger das Abbrennen von Feuerwerken und Kanonenschlägen, ist sowohl innerhalb der Stadt, als auch außerhalb derselben in dem Umkreis des Stadtbezirks zu jeder Zeit und unter allen Umständen untersagt.“ Unsere heutigen Bräuche sind also nicht etwa Folge der Kommerzialisierung der Feiern zum Jahresende und Jahreswechsel, sondern einer bereits jahrhundertealten Tradition entsprungen, die selbst Verbote nicht aufhalten konnten. Die Geister wurden stets lautstark vertrieben.

Auch beim Jahreswechsel kann man die traditionellen Wurzeln bis weit in die Vergangenheit zurückverfolgen. Seit der Antike hat der Jahreswechsel die Menschen besonders beschäftigt, wollte man doch durch unterschiedliche Aktivitäten Einfluß auf eine gute Zukunft nehmen. Dazu gehörten Geschenke und Glückwünsche. Diese wurden nicht nur mündlich überbracht, sondern auch schriftlich, denn man wollte das „Glück festhalten„. Auf römischen Münzen und Kunstwerken fanden sich daher Widmungen wie ANNUM NOVUM FAUSTUM FELICEM TIBI, was soviel heißt wie „Das neue Jahr sei dir ein glückliches und gesegnetes!“

Vergleichbar dazu fanden in Braunschweig kleine gedruckte Glückwunschzettel im 18. Jahrhundert besondere Vorliebe beim Bürgertum. So konnte mna am 5. Dezember 1770 in den „Braunschweigischen Anzeigen“ eine Notiz der Buchhandlung Meyer auf der Breiten Straße lesen, in der „neue moralische und scherzhafte Wünsche für das Jahr 1771“ angeboten wurden. Sie waren zunächst nur mit kurzem Gruß und einem Glückwunsch zum Jahreswechsel versehen. Mit der Zeit jedoch wurden diese Kärtchen immer aufwendiger gestaltet und mit Sinnsprüchen, Gedichten und schließlich mit  bildlichen Darstellungen geschmückt. Beispiele aus den Jahren 1784, 1786 und 1788 lassen erkennen, dass entsprechend dem Zeitgefühl diese Neujahrsgrüße im wahrsten Sinne des Wortes „Denkmäler der Freundschaft“ darstellten und so an die römische Tradition der Neujahrsgrüße erinnerten.

Im 19. Jahrhundert verloren die Glückwünsche zum Neuen Jahr überwiegend ihren individuellen Charakter. Seit etwa 1870 schließlich gab es Serien von Bildpostkarten mit eindruckten Neujahrglückwünschen. Meist hatte man dazu handelsübliche Ansichtskarten genutzt, versehen mit einem zusätzlichen Eindruck und einem handschriftlichen Gruß.

Fortsetzung folgt…


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